Die Begleithundprüfung (BH) ist zunächst mal eine Basisausbildung zum
so genannten »verkehrssicheren Begleithund.« Sie ist nach dem
Team-Test der nächste Schritt in Richtung aktiver Hundesport.
Das Bestehen dieser Prüfung ist die Voraussetzung für viele
verschiedene Hundesportarten.
Hierzu gehört die Ausbildung zur VPG (Vielseitigkeitsprüfung für
Gebrauchshunde), zum Fährtenhund, für Obedience oder für Agility.
Bei dieser Ausbildung wird auf dem Hundeplatz das Gehorsam des Hundes
trainiert.
Hier lernt der Hundeführer für jede Situation die richtigen Hörzeichen
wie »Sitz«, »Platz«, »Fuß« einzusetzen. Der Hund soll dicht bei Fuß
gehen, auf Kommando Sitz oder Platz machen, gleichgültig gegenüber
Schüssen sein und alleine unter Ablenkung liegen bleiben.
Ebenso wichtig ist die Sozialverträglichkeit des Hundes gegenüber
alltäglichen Lebenssituationen. Im so genannten »Verkehrsteil« wird
der Hund vor Geschäften angebunden, begegnet Joggern und Radfahrern,
und muss sich hier ebenso unbeeindruckt zeigen wie bei der Arbeit auf
dem Hundeplatz.
In der heutigen Zeit wird durch den kritischen Blick der
Öffentlichkeit immer mehr Wert auf guten Grundgehorsam gelegt. Durch
Hundeverordnungen und diverse Gesetze werden Hundehalter immer mehr in
die Pflicht genommen. Sie müssen sich sachkundig und
verantwortungsbewusst zeigen.
Daher hat auch die Begleithundprüfung eine Wandlung vollzogen und
wurde am 01.01.2002 durch die BH-VT/SK (Begleithundprüfung mit
Verhaltenstest und Sachkunde) ersetzt.
Für viele Hunde bedeutet eine bestandene Begleithundprüfung heutzutage
sehr oft die einzige Möglichkeit einem per Verordnung verhängten
Maulkorb- bzw. Leinenzwang zu entgehen. Gleichzeitig zeigt der sich
Hundehalter durch die bestandene Prüfung sachkundig, was in einigen
Bundesländern Grundvoraussetzung für die Haltung sog. »Kampfhunde«,
»gefährlicher Hunde« bzw. die 40/20er-Hunde (größer als 40 cm/
schwerer als 20 kg/ in NRW) ist.
Die BH-VT/SK beinhaltet nun also zu den bisherigen Übungsteilen auf
dem Hundeplatz und dem Verkehrsteil einen Sachkundetest, den der
Hundehalter schriftlich vor der eigentlichen Prüfung abzulegen hat.
Erst nach Bestehen dieses schriftlichen Teils darf der Hundehalter mit
seinem Hund zur Prüfung antreten.
Die Schussabgabe, bisher fester Bestandteil der BH-VT/SK fällt seit
dem 01.04.2004 weg. (Das kommt schussunsicheren Hunden entgegen, die
bis dato nur die sog. BH-A-VT/SK machen konnten, die aber nicht als
Ausbildekennzeichen für Fährtenhunde galt.) Für Hunde, die im
VPG-Sport arbeiten, bleibt die Schussabgabe weiterhin erhalten
Übungsteile der Begleithundprüfung
Unabhängig von Größe oder Rasse erlernt der Hund ruhig und freudig an
der Leine »bei Fuß« neben seinem Hundeführer zu gehen. Später läuft er
frei (ohne Leine) »bei Fuß« neben seinem Hundeführer.
Er lernt, auf das Kommando seines Hundeführers sich hinzusetzen und
sitzen zu bleiben.
Der Hund lernt, auf das Kommando seines Hundeführers sich hinzulegen
und liegen zu bleiben und anschließend auf Zuruf sofort zu kommen und
sich vor seinen Hundeführer zu setzen.
Parallel zur Platzarbeit werden dem Hundeführer theoretische
Grundlagen über die geschichtliche Entwicklung des Hundes vermittelt.
Er lernt etwas über die Haltung, Fütterung und Pflege des Hundes.
Anatomiegrundkenntnisse und Erste Hilfe beim Hund, die Sinne des
Hundes, Grundwissen vom Wesen und Verhalten des Hundes und seiner
Körpersprache gehören ebenso zu den theoretischen Grundlagen.
Nicht zuletzt werden Informationen zu Gesetzen, Verordnungen und
Bestimmungen über das Halten von Hunden vermittelt.
Haben Hund und Hundeführer ausreichende Kenntnisse erlernt, können sie
das Erlernte einem Prüfer des Deutschen Sporthund Verbandes vorführen
und legen damit die Prüfung zum »verkehrssicheren Begleithund« ab.
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